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Snowpower Lermoos

SCHNELLANFRAGE SKI GRUPPENKURSE KINDER 4-15 Jahre

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STORNOBEDINGUNGEN


RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung der unten angeführten Stornierungskosten zurückzutreten. 

Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes (Stornierung) hat der Kunde eine Rücktrittserklärung per Post, per Fax oder per E-Mail rechtzeitig an nachfolgende Adresse zu senden oder telefonisch mit der Skischule Snowpower Kontakt aufzunehmen: 

per Telefon: 0043 5673 20990
per Post: Fasser GmbH Skischuls Snowpower Unterdorf 14/3 A-6631 Lermoos
per E-Mail: info@ski-lermoos.at

Die Skischule Snowpower ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden berechtigt, nachfolgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen: 

bis 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung: kostenlos 
ab 14 Tage vor Beginn oder während der gebuchten Leistung: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises (dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung) 
Die oben genannten Fristen gelten auch bei teilweiser Stornierung der gebuchten Leistung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Skischule Snowpower Lermoos. 

Bei gebuchten Gruppenkursen ist - im Falle von Krankheit oder Unfall, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich macht - auch innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung eine Rückerstattung des bezahlten Entgeltes möglich, wenn der Kunde der Skischule Snowpower ohne unnötigen Aufschub ein ärztliches Attest vorlegt. Für den Fall, dass die Anreise nach Lermoos schon erfolgt ist, ist ein ärztliches Attest eines in den Gemeinden Lermoos, Ehwald, Bichlbach, Reutte oder Garmisch ansässigen Arztes vorzulegen. Wurde bereits ein Teil der gebuchten Leistung in Anspruch genommen, erfolgt eine Rückerstattung des Entgelts für die nicht in Anspruch genommene Leistung in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Entgelt und jenem Entgelt, welches für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung zu bezahlen gewesen wäre, wenn die Leistung von vornherein lediglich für den Zeitraum der tatsächlichen lnanspruchnahme gebucht worden wäre.

Beispiel: Ein Kunde bucht einen Gruppenkurs für 6 Tage um € 300,00 und erleidet am 4. Tag während des Kurses einen Unfall, so dass dieser den Gruppenkurs nicht mehr fortsetzen kann. Der Kunde hat somit die Leistung der Skischule Snowpower 4 Tage in Anspruch genommen. Hätte er von vornherein einen Gruppenkurs für 4 Tage gebucht, hätte er hierfür € 250 bezahlt. Der Kunde hat daher einen Rückerstattungsanspruch in Höhe der Differenz dieser beiden Beträge (€ 50,00) somit € 50.00.

Wurde die Leistung an einem Tag zumindest teilweise in Anspruch genommen (z.B einem Unfall oder einer Erkrankung während des Kurses) wird dieser Tag zur Gänze verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der vereinbarte Kurs vom Kunden nicht zur Gänze in Anspruch genommen wird z.B. nur 2 statt 4 Stunden. Auch in diesem Fall wird der gesamte Grundpreis pro Tag verrechnet.

Im Fall einer berechtigten Stornierung erfolgt die Rückerstattung binnen längstens 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Stornierung.


RÜCKTRITT DURCH DIE SKISCHULE SNOWPOWER

Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der gebuchten Leistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, hat die Skischule Snowpowewr die Möglichkeit, die gebuchte Leistung zu verschieben oder abzusagen. Im Falle des Absagens der gebuchten Leistung verpflichtet sich die Skischule Snowpower, das für die gebuchte Leistung bezahlte Entgelt binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Absage an den Kunden zurückzuerstatten.